Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Für jedes unserer Fahrzeuge besitzen wir eine Genehmigungsurkunde zur Beförderung von Fahrgästen nach §49 des Personenbeförderungs-gesetzes (PBefG). Die Oldtimer entsprechen den Bau- und
Betriebsvorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und der Straßenver-kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Unsere Fahrer sind
selbstverständlich im Besitz eines Fahrgastbeförderungsscheines.